Die Kanzlei MPH Legal Services (Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) berät und vertritt Bankkunden, geschädigte Kapitalanleger wie auch Darlehensnehmer bundesweit bei der Wahrnehmung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Banken und sonstigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die kanzleiinterne Schwerpunktsetzung liegt daher auf dem Gebiet des Bank-und Kapitalmarktrechts.
Das Hauptaugenmerk liegt derzeit auf dem Widerruf von Darlehen auf Grundlage fehlerhafter Widerrufsinformationen der Banken (sog. “Widerrufsjoker”). Ziel hierbei ist der Verzicht der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung und die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung auf den erbrachten Darlehensdienst in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz der EZB. In der Summe kann der Widerruf zu einem wirtschaftlichen Gesamtvorteil im hohen fünfstelligen Bereich führen. Dies verbunden mit der Möglichkeit des Darlehensnehmers, sich zu den derzeitigen Rekordtiefstzinsen anderweitig zu refinanzieren.
Zahlreiche Verfahren gegen Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen wurden bereits erfolgreich außergerichtlich oder gerichtlich, oftmals auch pragmatisch durch einen Vergleich, begleitet.
Selbstverständlich stehen wir auch für Anfragen zu Ihren sonstigen Rechtsanliegen zur Verfügung.
Eine zeitnahe und effektive Interessenwahrnehmung ist gewährleistet. Kanzlei verfügt über eine gute Erreichbarkeit und steht für Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Dr. Martin Heinzelmann, LL.M.
-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht-
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