Kategorien-Archiv Allgemein

Anwalt Bankrecht Frankfurt

Anwalt Bankrecht Frankfurt

Kompetenz bei Kapitalverlust oder Ärger mit der Bank

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Dr. Heinzelmann seit Jahren auf der Seite von Anlegern und Bankkunden positioniert.

Adresse:
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann

An der Welle 4, 60322 Frankfurt a.M.
FON: 069-7593-7031
FAX: 069-7704-4650
MOB: 0173 1694970 (24/7 erreichbar)
E-Mail: mph[at]heinzelmann-legal.eu


Banken haben Sorgen in diesen schwierigen Zeiten – mit Darlehen und Vermittlungsprovisionen ist kaum noch etwas zu verdienen. Zins- und Provisionsüberschüsse – früher das finanzielle Rückgrat der deutschen Banken – fließen schon längst nicht mehr so üppig wie noch zum Anfang des Jahrtausends üblich. Daher sind Banken gezwungen, zur Optimierung ihrer Einnahme-Optionen an der ein oder anderen Stellschraube zu drehen – meist um Bankkunden etwas mehr abzunehmen, als noch in guten Zeiten vereinbart wurde. Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertraut mit dem deutschen Bank- und Kapitalmarktrecht. Er kennt die Tricks und Kniffe der deutschen Banken und auch die Sorgen und Probleme, die Bankkunden damit haben.

Für einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht mit Niederlassung in der Bankenmetropole Frankfurt bedeuten die umtriebigen Bemühungen um Schadensbegrenzung und Gewinnoptimierung ein breites juristisches Aufgabenfeld, denn nicht immer halten sich Banken – egal ob Volksbanken, Sparkassen, Direktbanken oder die klassischen Großbanken an Recht und Ordnung – zumindest wird der Rahmen der Möglichkeiten oft über die Schmerzgrenze hinaus ausgelotet. Als Kontrollorgan hat die Bafin als Bundesamt für Finanzdienstleistung genug zu tun, um all die offensichtlichen Fälle zu bearbeiten – allerdings läuft vieles in einem rechtsfreien Raum ab, denn es fehlen Grundsatzentscheidungen und oft genug auch die Klagen Betroffener.

Hinzukommt, dass mit „Nachhaltigkeitsanleihen“, „Kredite ohne Schufa“, „Crowdfunding“ und „Minikrediten“ immer neue Produkte auf den Markt drängen.

Streit um Zinsen, Anteile, Gebühren und Provisionen

Kernthemen der aktuellen Auseinandersetzungen zwischen Bankkunden und Bank ist in letzter Zeit zunehmend die Nichteinhaltung vertraglicher Abmachungen, schlechte bzw. falsche Beratung zu Kapitalmarktprodukten sowie juristisch nicht einwandfreie Widerrufsbelehrungen bei Baudarlehen und Mobiliardarlehen (Autokredite u.a.). Im Großteil aller Fälle geht es um die Rückabwicklung von Verträgen oder um Schadensersatz, bzw. Ausgleich zu Unrecht einbehaltener, falsch berechneter oder nicht gezahlter Zinsen, Anteile oder Provisionen.

Die  Sparanstrengungen der Bankenwirtschaft enden leider nicht bei  Filialschließungen und Beschäftigtenabbau, auch die Geschäftsbeziehungen werden immer intensiver durchleuchtet.

Erst im Herbst 2021 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Banken und Sparkassen über Jahrzehnte bei sogenannten Prämiensparverträgen Zinsberechnungen in unzulässiger Weise nach unten korrigiert haben. Auch der sogenannte Widerrufsjoker bleibt in der Diskussion.  Noch immer gibt es zahllose Darlehensverträge, die aufgrund fehlerhafter und falsch formulierter Widerrufsbelehrungen auch Jahre nach dem Abschluss der Verträge widerrufen werden können.

Widerruf von Verbraucherdarlehen (sog. “Widerrufsjoker”)

Banken müssen bei der Ausarbeitung von Vertragswerken bei der Kreditvergabe peinlich genau den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Allerdings weichen viele Banken von den gesetzlich vorgeschriebenen Mustern ab. Dr. Heinzelmann: „Dies ist nicht zulässig und ermöglicht es dem Verbraucher, den Vertrag zu widerrufen!“ Heißt: Die Abmachung wird gestellt, als wäre der Vertrag niemals abgeschlossen worden. Hauptmotiv ist der vorzeitige Vetragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsenschädigung. Hierbei sind häufig, durch den Entfall der Vorfälligkeitsentschädigung, Ersparnisse von mehreren zehntaudend Euro möglich. In einem Fall – gegen eine Kreissparkasse – erzielte die Kanzlei sogar einen Zinsvorteil durch Entfall der Vorfälligkeitsentschädigung von über 1000.000,00.- für die Mandantschaft, die sich durch den Darlehenswiderruf zu günstigen Zinsen refinanzieren konnte.
Warum Banken sich nicht an die Vorlagen halten ist vielfach nicht ganz klar, denn auch nur minimalste Änderungen führen zur Widerrufbarkeit des gesamten Vertrages. Rechtmäßigkeit können die kreditgebenden Banken übrigens nur dadurch erreichen, dass sie ihre Kunden über den Fehler aufklären und eine neue Widerrufsfrist setzen, in der dann problemlos zurückgetreten werden kann. Dies unterbleibt seitens der Banken jedoch regelmäßig jedoch schon deshalb, um keine “schlafende Hunde” zu wecken.

Ob Ihr Vertrag widerrufbar ist, kann hinreichend rechtssicher nur durch eine hierauf spezialisierte Kanzlei auf dem Gebiet des Bankrechts bewertet werden.  Klagen sind sogar weitgehend risikofrei möglich, wenn eine vorhandene und eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung eingesetzt und eine Deckungsabfrage erfolgreich gestellt wurde.

Widerrufsjoker im Dieselskandal

Das gleiche Bild bei der Finanzierung von Fahrzeugen: Im Rahmen sogenannter „Verbundener Geschäfte“ müssen die Banken, bzw. die mit Ihnen zusammenarbeitenden Autohäuser Autos und Wohnmobile wieder zurücknehmen, weil die Widerrufsfrist noch nicht angelaufen ist. Gerade für vom Dieselskandal betroffene ist der Widerruf einfacher durchzusetzen, als eine Klage wegen Betrugs. Die Kanzlei MPH Legal Services betreute zuletzt eine Vielzahl von Darlehenswiderrufsfällen gegen Autobanken (VW-Bank, BMW Bank, Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH und die Santander Consumer Bank.

Vorfälligkeitsentschädigung? Nein danke!

Ein ganz großes Thema betrifft die vielfach unzulässige Berechnung von Gebühren, mit denen sich finanzierende Banken nach einem vorzeitigen Ende eines Vertrages bei Kündigung durch den Darlehensnehmer für entgangene Zinseinnahmen schadlos halten. Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung ist vielleicht nicht nur viel zu hoch – sie kann mit Hilfe eines damit erfahrenen Anwalts unter Umständen sogar ganz umgangen werden. Ob und wann solche Entschädigungen fällig werden ist von Banken nicht immer mit der vom Gesetzgeber geforderten Eindeutigkeit definiert worden. Daraus kann sich eine Anspruch ergeben.

Kontosperre/Kontokündigung?

Ihnen wurde das Konto gesperrt und/oder gekündigt. Dies z.B. aus Gründen des Geldwäscheverdachts im Zuge “auffälliger” Überweisungen/Transaktionen. Hiesige Banken reagieren vermehrt sensibel auf auffällige Transaktionen, namentlich solcher aus Drittstaaten. Auch in solchen Fällen erzielte die Kanzlei MPH Legal Services eine Vielzahl von Erfolgen. Häufig wurden Kontosperrungen, zum Teil auch Kontokündigungen bankenseitig kurzfristig nach unserem Einschreiten zurückgenommen.

Scheckkarten- und Kreditkartenbetrug (Pishing/Skimming u.a.)

Bankgeschäfte werden heute zum überwiegenden Teil über das Internet abgewickelt und Banken wie Bankkunden müssen sich der Gefahr bewusst sein, die hier droht. Das beginnt bei Pishing-Attacken zur betrügerischen Ermittlung und Weiterverwendung von persönlichen Bankdaten und endet nicht bei bei faschen Abbuchungen oder Kartenmissbrauch. Identitätsdiebszahl ist das große juristische Zukunftsthema in diesem Bereich. Dr. Heinzelmann kennt die Fallstricke der Internetbetrüger  und kann da helfen, wo es noch etwas zu retten gibt! Oft geht es auch gar nicht darum, die Betrüger zu fassen, sondern zu hinterfragen, ob Banken und Sparkassen ihren Sorgfaltspflichten mit genügend Einsatz nachgegangen sind.Sie sind Opfer nicht autorisierter Kontoverfügungen geworden? Banken müssen im Grundsatz für nicht autorisierte Transaktionen einstehen. Wir begleiteten zuletzt eine Vielzahl von Mandanten, die Opfer von Pishing und Skimming-Attacken wurden. Häufig wurde Kartendaten ausgespäht oder Bankkunden wurden von mutmaßlichen Bankmitarbeitern angerufen und veranlasst, Ihre PIN und/oder TAN preiszugeben. Dies mit fadenscheiniger Begründung, aber täuschend echt. Dahinter steckten tatsächlich Betrüger, welche die Arglosigkeit der Kontoinhaber dreist ausznutzten. In einem Fall entstand einem Mandanten ein Schaden von über € 60.000,00.-.

Darlehensgewährung/Prüfung Darlehensvertrag

Bei Finanzierungen/Darlehensaufnahmen liegt der Vertragsteufel im Detail. Ob Kreditsicherheiten ausreichend geprüft wurden, die Eigenmittelausstattung überhaupt ausreichend war – all diese Dinge stellen die Zulässigkeit einer Finanzierung oftmals in Frage – wobei aber klar sein muss: Zu widerrufende Kredite müssen abgelöst werden können. Dr. Heinzelmann prüft mit den Rechtsmitteln des Bankrechts, ob Banken über ihre Ziele hinausgeschossen sind und ob es bei der Darlehensvergabe Umstände zu berücksichtigen gilt, die die Situation des Darlehensnehmers deutlich verbessern können.

Privatdarlehen

Sie haben einem Bekannten oder Verwandten ein Privatdarlehen gewährt? Dieser sträubt sich aber gegen die Rückzahlung? Wir vertreten Darlehensgeber und Darlehensnehmer von Privatdarlehen bundesweit.

Löschung von Schufa-Einträgen

Neben dem klassischen Bankrecht bietet der Kapitalmarkt noch Raum für weitere verwandte Themen. Eins davon handelt von ungerechtfertigten Schufa-Einträgen und bildet einen weiteren Schwerpunkt der Kanzlei MPH Legal Services. Sie wurden von – häufig dubiosen – Gläubigern und Inkassogesellschaften unter Druck gesetzt und mit Schufa-Einträgen belegt?

Negative Schufa-Einträge sind nicht nur ärgerlich, sie können auch existenzbedrohend sein. Häufig wird zum Beispiel die Darlehensaufnahme hierduch unmöglich oder zumindest erheblich kostspieliger, weil sich Banken das angeblich erhöhte Ausfallrisiko durch höhere Zinsen bezahlen lassen. In der Regel werden negative Schufa-Einträge nicht gelöscht, obwohl die entsprechenden Darlehen, private Schulden oder Ansprüche der öffentlichen Hand schon längst abbezahlt wurden und, im Terminus der Schufa, “erledigt” sind. Der Betroffen hat durch einen “Erledigt”-Vermerk, anders, wie dieser häufig glaubt, keine weiße Weste.

“Erledigt” bedeutet eben gerade nicht gelöscht! Unsere Kanzleipraxis zeigt ein weiteres Manko der Schufa: Die Rechtmäßigkeit von Meldungen durch Vertragspartner der Schufa wurde in einer Vielzahl von durch uns begleiteten Fällen durch die Schufa erst gar nicht geprüft. Dadurch entstehen häufig schwerwiegende persönliche und wirtschaftliche Nachteile, die man nicht ungeprüft hinnehmen sollte.

Unsere Praxiserfahrung zeigt außerdem: Selbst die Speicherfristen für “erledigte” Einträge sind nicht “in Stein gemeiselt”!

Wir gehen  vorgerichtlich und – falls geboten – gerichtlich gegen Ihre negativen Schufa-Einträge vor. In zahlreichen Fällen konnten wir die vorzeitige Löschung von Schufa-Einträgen für unsere Mandantschaft erreichen, dies zum Teil sogar innerhalb weniger Tage.

Selbst bei titulierten Forderungen (!)  konnten wir in einigen Fällen eine vorzeitige Löschung erreichen. Dies bereits im vorgerichtlichen Verfahren! Wir helfen Betroffenen von Schufa-Einträgen bundesweit. Fordern Sie eine Datenübersicht und/oder Schufa-Bonitätsauskunft bei der Schufa an.

Über Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

  • Ausbildung zum Bankkaufmann und Finanzassistenten bei der Commerzbank AG. Danach Mitglied im Studienkreis der Commerzbank AG.
  • Erstes Staatsexamen an der Universität Tübingen. Referendariat und Zweites Staatsexamen OLG-Bezirk Stuttgart. Promotion (zum Dr. iur.) im Gesellschaftsrecht (bei Prof. Westermann, Uni Tübingen).
  • LL.M. (Legum Magistra/Master of Laws). Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Tätigkeit bei der Commerzbank AG, Filialen Stuttgart & Johannesburg (SA) sowie bei der US-Kanzlei Squire Sanders LLP (Frankfurt a.M.). Angebot von Haarmann (Frankfurt a.M.).
  • Hier Bewertungen ansehen
  • Mehr zur Person

Die Kanzlei MPH Legal Services ist am Standort Frankfurt langjährig und intensiv befasst mit allen Themen des Bankrechts und des Kapitalmarktrechts. Die prozesserfahrene Kanzlei scheut nicht die Auseinandersetzung und ist Experte genug um – wenn Erfolg versprechend – die Rechtsinstanzen (außergerichtlich/gerichtlich) auszuschüpfen. Durch regelmäßige Aus- und Weiterbildung ist die Kanzlei “up-to-date” auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Für Sie nicht nur in Frankfurt, auch deutschlandweit.

Egal um welche Art von Kapitalverlust oder Problemstellung es geht. Banken, Bausparkassen, Emittenten oder sonstige Finanzdienstleistungsunternehmen profitieren in aller Regel davon, dass Kunden selten auf Augenhöhe ihre berechtigten Ansprüche einfordern und durchsetzen. Wir reagieren hierauf!

Die Kanzlei kann die Vielschichtigkeit der Themen erkennen, analysieren und Fakten schaffen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir handeln, falls geboten, auch sehr kurzfristig für Sie.

Jetzt Sparkassen-Darlehen widerrufen

Der Blick auf die derzeit historisch niedrigen Zinsen erschüttert zahlreiche Immobilienbesitzer, die z.B. bei einer Sparkasse ein Darlehen aufgenommen haben. Ein fristloser Widerruf von Baudarlehen ist dann nicht möglich, da sich Kreditnehmer in der Regel frühestens nach 10 Jahren kostenfrei von ihren hochverzinslichen Krediten lösen können. Andernfalls wird im Falle einer vorzeitigen Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Doch häufig auftretende Fehler bei Widerrufsbelehrungen geben vielen Kreditnehmern die Möglichkeit, Verträge, die nach Juni 2010 geschlossen wurden, vorzeitig mit Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung aufzulösen.

Das unbefristete Recht zum Darlehenswiderruf wurde für Altverträge abgeschafft. Eine entsprechende Regelung hatte der Gesetzgeber in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie aufgenommen. Die Regelung gilt aber nur für Kreditverträge/Baufinanzierungsdarlehen aus dem Zeitraum 2002-2010. Jüngere Verträge sind noch immer widerrufbar. MPH Legal Service vertritt Darlehensnehmer bundesweit in Widerrufsfällen.

Fristloser Widerruf Baudarlehen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Seit Jahren klagen Verbraucher über den mangelnden Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung sowie hohe Entschädigungsforderungen der Banken bei vorzeitig beendeten Immobilienkrediten. Dennoch entscheiden sich viele Verbraucher zu diesem Schritt, zumal die Kapitalmarktzinsen historische Tiefstände erreicht haben. Eine Refinanzierung zu heutigen Konditionen geht bereits bei mittleren Darlehensbeträgen oft mit Zinsersparnissen im fünfstelligen Bereich einher. Bei der Prüfung einer Vielzahl von Darlehensverträgen hinsichtlich der Entschädigungshöhe, kam die Verbraucherzentrale Hamburg zur Freude vieler Kreditnehmer jedoch zu dem Ergebnis, dass schätzungsweise zwei Drittel der Verträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen und oft ein fristloser Widerruf Baudarlehen nicht aussichtslos ist. Knapp die Hälfte davon dürfte Belehrungen betreffen, die bereits von der Rechtsprechung als fehlerhaft beurteilt wurden. In der Folge könnte der Kreditnehmer den Vertragsabschluss auch Jahre nach Beginn des Darlehens widerrufen. Denn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die regelmäßige Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht begonnen hat, weshalb der Widerruf auch noch viele Jahre später mit Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung erklärt werden kann. Erfreulich für den Kreditnehmer: Wird der Darlehensvertrag auf diese Weise beendet, so ist ein fristloser Widerruf Baudarlehen möglich. Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, muss eine Widerrufsbelehrung insbesondere

– Eine deutliche Belehrung über die wesentlichen Rechte und Pflichten enthalten
– Darüber informieren, dass ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss erklärt werden kann
– Keine Kündigungsgründe einfordern und auf den Widerruf in Textform (Fax, Brief, E-Mail) hinweisen
– Darauf hinweisen, dass bereits die rechtzeitige Absendung der Widerrufs die vorgegebene Frist wahrt
– Den Beginn der Frist nennen und das maßgebliche Ereignis benennen, das die Frist in Gang setzt

Als unzureichend hat der Bundesgerichtshof folgende Formulierung beurteilt: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Dem Wort „frühestens“ kann der Verbraucher zwar entnehmen, dass der Beginn der Widerrufsfrist an weitere Voraussetzungen geknüpft ist. Unklar bleibt allerdings, um welche Voraussetzungen es sich hierbei genau handelt.

Darlehen widerrufen dank fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Darlehensverträge, welche in ihrer Widerrufsbelehrung eine solche Formulierung verwenden, sind demnach laut Rechtsprechung nicht ordnungsgemäß und gehen mit einem Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung einher. Darüber hinaus stellten die Verbraucherjuristen in Anlehnung an die Rechtsprechung fest, dass zahlreiche Widerrufsbelehrungen nicht eindeutig oder richtig über den Beginn der Widerrufsfrist informieren und dadurch ein fristloser Widerruf Baudarlehen möglich wird. Problematisch ist hierbei die Benennung von Ereignissen, welche den Beginn der Widerrufsfrist festlegen, dabei jedoch unrichtig oder missverständlich formuliert sind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn als Fristbeginn „ab heute“ oder „mit Übersendung der Vertragsunterlagen“ definiert ist. Schließlich kommt es im Wesentlichen auch auf den Zeitpunkt der Vertragserklärung des Kunden an. In so einem Fall ist ein fristloser Widerruf von Baudarlehen denkbar, wobei sich die Bank auf einen Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung einlassen muss. Gerichte beanstanden zudem, dass in den Widerrufsbelehrungen oft nur Telefonnummern oder Postfachadressen statt einer ladungsfähigen Anschrift des Unternehmens aufgeführt wird. Schließlich genügt gerade ein Telefonanruf nicht dem Formerfordernis „in Textform“.

Hinweispflich in Widerrufsbelehrungen

Nicht selten liegt die Fehlerhaftigkeit darin begründet, dass die Kreditinstitute ihre Belehrungen mit überflüssigen, ablenkenden oder verwirrenden Hinweisen versehen. Umgekehrt verzichten nicht wenige Unternehmen auf entscheidende Hinweise. Unzureichend sind etwa Belehrungen, die nicht über weitergehende Rechte informieren oder nicht darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung besteht.

Werden Hinweise zu kurz gehalten oder übertrieben ausgeführt, ist ein fristloser Widerruf von Baudarlehen möglich bei gleichzeitigem Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung.

Widerrufsbelehrungen lassen Deutlichkeitsgebot vermissen

Nicht zuletzt entspricht eine nicht unerhebliche Zahl an Widerrufsbelehrungen nicht dem vom Gesetz verlangten Deutlichkeitsgebot. Wird die Belehrung im Vertragstext nicht deutlich und in hervorgehobener Form wiedergegeben, so ist ebenfalls ein fristloser Widerruf von Baudarlehen denkbar.

Kompetenter Anwalt deckt Formfehler auf und ermöglicht vorzeitige Kündigung

Ein versierter Anwalt kann betroffenen Kreditnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Kreditinstitut helfen. Dieser kennt die Rechtsprechung sowie die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sehr genau und weiß daher, wo die Fehler lauern. Zudem macht sich dieser dafür stark, dass ein fristloser Widerruf des Baudarlehens seitens der Bank akzeptiert wird und dies bei einem Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung. Sind erstmals Formdefizite festgestellt worden, so versucht der spezialisierte Anwalt zunächst eine gütliche Einigung mit der Bank zu erzielen. Auf dieser Weise erspart sich der Kunde viel Zeit und kann sich zeitnah um eine Refinanzierung bemühen. Sollte dieser Einigungsversuch erfolglos bleiben, so werden die Ansprüche des Kreditnehmers vor Gericht geltend gemacht.

Unsere Kanzlei ist aktiv in der Arbeitsgemeinschaft „jetzt-widerrufen.de!“ Es werden deutschlandweit Informationsveranstaltungen und kostenlose Belehrungsprüfungen angeboten.