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Sparda Bank BW unterliegt – BGH bestätigt Vorinstanzen

BGH bestätigt in der Sache das von der Kanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LLM., für einen Darlehensnehmer erwirkte Urteile des LG und OLG Stuttgart:

Karlsruhe, 16.05.2017: Darlehenswiderruf – Sparda Bank Baden-Württemberg unterliegt auch vor dem BGH (Urt. v. 16.05.2017, XI ZR 586/15) – Darlehensnehmer obsiegt!

Der für Bankrechtssachen zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute darüber entschieden, dass der Verbraucher/Kläger in Widerrufsfällen – entgegen der Rechtsauffassung einer Anzahl von Instanzgerichten – sehr wohl eine (negative) Feststellungsklage erheben kann. Verhandelt wurde über den Widerruf dreier Verbraucherdarlehensverträge, die im Jahr 2008 abgeschlossen wurden.

Dabei wurde folgende missverständliche Klausel in der Widerrufsbelehrung verwendet: “Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag nachdem Ihnen – ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung,  – die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags zur Verfügung gestellt wurden, aber nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.”

Der Kläger bediente über den gesamten Zeitraum hinweg – d.h. auch nach dem Zeitpunkt des erklärten Widerrufs – die Darlehen vertragsgemäß.

Die Darlehen wurden seitens des Klägers bereits im Jahre 2014 widerrufen. Die Sparda Bank Baden-Württemberg negierte ein fortbestehendes Recht zum Widerruf und vertrat selbst, unter Berufung auf ein jüngst vom OLG Frankfurt a.M. ergangenen Urteils, noch vor dem BGH die Auffassung, der Kläger sei ordnungsgemäß belehrt worden. Dies zu Unrecht.

Das Landgericht Stuttgart (Urt. v. 12.05.2015, 25 O 221/14) gab der negativen Feststellungsklage des Klägers bereits im Jahre 2015 statt.

Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten hat das OLG Stuttgart (Urt. v. 01.12.2015, 6 U 107/15) zurückgewiesen. Die Beklagte legte in Sachen Revision Nichtzulassungsbeschwerde ein. Dieser gab der Bundesgerichtshof zwar statt.

Dennoch wurde die Revision der Beklagten gegen das Urteil des OLG Stuttgart vom BGH durch Urteil vom 16.05.2017 mit der Maßgabe zurück gewiesen, dass der Beklagten/Revisionsklägerin ab dem Zugang der Widerrufserklärung (gegenüber dem Kläger) kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zusteht. Zudem wurde die Beklagte verurteilt, die Kosten des Revisionsverfahrens (vollständig) zu tragen.

Der Feststellungsantrag sei im konkreten Fall dahin auszulegen, dass der Bank kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung nach Zugang der Widerrufsbelehrung zusteht. Diese Entscheidung zeigt erneut, dass Klageanträge in Darlehenswiderrufsfällen durch die Gerichte – im Sinne der Darlehensnehmer/Kläger – weit auszulegen sind, was vor dem Hintergrund der uneinheitlichen Rechtsprechung der Instanzgerichte hierzu auch dringend geboten erscheint.

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der den Kläger vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart erfolgreich vertreten hat: „Ergebnis unserer Feststellungsklage ist, dass die Beklagte keinen Anspruch mehr auf den vertraglich vereinbarten Kapitaldienst hat. Außerdem wurde höchstrichterlich bestätigt, dass die Widerrufsbelehrung unwirksam ist. Es wurde nur unzureichend über den Fristlauf /den Beginn der Widerrufsfrist aufgeklärt.

Die Deklination des Fristlaufs seitens der Sparda Bank macht definitiv nicht deutlich, dass für das Anlaufen der Frist für die Erklärung des Widerrufs dem Darlehensnehmer sein Vertragsantrag zur Verfügung gestellt werden muss.”

Gleichzeitig erteilte der Bundesgerichtshof dem Einwand der Beklagten eine Absage, die Ausübung des Widerrufs durch den Kläger sei treuwidrig gewesen.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LLM., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,  vertritt Darlehensnehmer bundesweit u.a. in Darlehenswiderrufsfällen.

Jetzt Sparkassen-Darlehen widerrufen

Der Blick auf die derzeit historisch niedrigen Zinsen erschüttert zahlreiche Immobilienbesitzer, die z.B. bei einer Sparkasse ein Darlehen aufgenommen haben. Ein fristloser Widerruf von Baudarlehen ist dann nicht möglich, da sich Kreditnehmer in der Regel frühestens nach 10 Jahren kostenfrei von ihren hochverzinslichen Krediten lösen können. Andernfalls wird im Falle einer vorzeitigen Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Doch häufig auftretende Fehler bei Widerrufsbelehrungen geben vielen Kreditnehmern die Möglichkeit, Verträge, die nach Juni 2010 geschlossen wurden, vorzeitig mit Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung aufzulösen.

Das unbefristete Recht zum Darlehenswiderruf wurde für Altverträge abgeschafft. Eine entsprechende Regelung hatte der Gesetzgeber in das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie aufgenommen. Die Regelung gilt aber nur für Kreditverträge/Baufinanzierungsdarlehen aus dem Zeitraum 2002-2010. Jüngere Verträge sind noch immer widerrufbar. MPH Legal Service vertritt Darlehensnehmer bundesweit in Widerrufsfällen.

Fristloser Widerruf Baudarlehen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Seit Jahren klagen Verbraucher über den mangelnden Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung sowie hohe Entschädigungsforderungen der Banken bei vorzeitig beendeten Immobilienkrediten. Dennoch entscheiden sich viele Verbraucher zu diesem Schritt, zumal die Kapitalmarktzinsen historische Tiefstände erreicht haben. Eine Refinanzierung zu heutigen Konditionen geht bereits bei mittleren Darlehensbeträgen oft mit Zinsersparnissen im fünfstelligen Bereich einher. Bei der Prüfung einer Vielzahl von Darlehensverträgen hinsichtlich der Entschädigungshöhe, kam die Verbraucherzentrale Hamburg zur Freude vieler Kreditnehmer jedoch zu dem Ergebnis, dass schätzungsweise zwei Drittel der Verträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen und oft ein fristloser Widerruf Baudarlehen nicht aussichtslos ist. Knapp die Hälfte davon dürfte Belehrungen betreffen, die bereits von der Rechtsprechung als fehlerhaft beurteilt wurden. In der Folge könnte der Kreditnehmer den Vertragsabschluss auch Jahre nach Beginn des Darlehens widerrufen. Denn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt dazu, dass die regelmäßige Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht begonnen hat, weshalb der Widerruf auch noch viele Jahre später mit Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung erklärt werden kann. Erfreulich für den Kreditnehmer: Wird der Darlehensvertrag auf diese Weise beendet, so ist ein fristloser Widerruf Baudarlehen möglich. Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, muss eine Widerrufsbelehrung insbesondere

– Eine deutliche Belehrung über die wesentlichen Rechte und Pflichten enthalten
– Darüber informieren, dass ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss erklärt werden kann
– Keine Kündigungsgründe einfordern und auf den Widerruf in Textform (Fax, Brief, E-Mail) hinweisen
– Darauf hinweisen, dass bereits die rechtzeitige Absendung der Widerrufs die vorgegebene Frist wahrt
– Den Beginn der Frist nennen und das maßgebliche Ereignis benennen, das die Frist in Gang setzt

Als unzureichend hat der Bundesgerichtshof folgende Formulierung beurteilt: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Dem Wort „frühestens“ kann der Verbraucher zwar entnehmen, dass der Beginn der Widerrufsfrist an weitere Voraussetzungen geknüpft ist. Unklar bleibt allerdings, um welche Voraussetzungen es sich hierbei genau handelt.

Darlehen widerrufen dank fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Darlehensverträge, welche in ihrer Widerrufsbelehrung eine solche Formulierung verwenden, sind demnach laut Rechtsprechung nicht ordnungsgemäß und gehen mit einem Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung einher. Darüber hinaus stellten die Verbraucherjuristen in Anlehnung an die Rechtsprechung fest, dass zahlreiche Widerrufsbelehrungen nicht eindeutig oder richtig über den Beginn der Widerrufsfrist informieren und dadurch ein fristloser Widerruf Baudarlehen möglich wird. Problematisch ist hierbei die Benennung von Ereignissen, welche den Beginn der Widerrufsfrist festlegen, dabei jedoch unrichtig oder missverständlich formuliert sind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn als Fristbeginn „ab heute“ oder „mit Übersendung der Vertragsunterlagen“ definiert ist. Schließlich kommt es im Wesentlichen auch auf den Zeitpunkt der Vertragserklärung des Kunden an. In so einem Fall ist ein fristloser Widerruf von Baudarlehen denkbar, wobei sich die Bank auf einen Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung einlassen muss. Gerichte beanstanden zudem, dass in den Widerrufsbelehrungen oft nur Telefonnummern oder Postfachadressen statt einer ladungsfähigen Anschrift des Unternehmens aufgeführt wird. Schließlich genügt gerade ein Telefonanruf nicht dem Formerfordernis „in Textform“.

Hinweispflich in Widerrufsbelehrungen

Nicht selten liegt die Fehlerhaftigkeit darin begründet, dass die Kreditinstitute ihre Belehrungen mit überflüssigen, ablenkenden oder verwirrenden Hinweisen versehen. Umgekehrt verzichten nicht wenige Unternehmen auf entscheidende Hinweise. Unzureichend sind etwa Belehrungen, die nicht über weitergehende Rechte informieren oder nicht darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung besteht.

Werden Hinweise zu kurz gehalten oder übertrieben ausgeführt, ist ein fristloser Widerruf von Baudarlehen möglich bei gleichzeitigem Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung.

Widerrufsbelehrungen lassen Deutlichkeitsgebot vermissen

Nicht zuletzt entspricht eine nicht unerhebliche Zahl an Widerrufsbelehrungen nicht dem vom Gesetz verlangten Deutlichkeitsgebot. Wird die Belehrung im Vertragstext nicht deutlich und in hervorgehobener Form wiedergegeben, so ist ebenfalls ein fristloser Widerruf von Baudarlehen denkbar.

Kompetenter Anwalt deckt Formfehler auf und ermöglicht vorzeitige Kündigung

Ein versierter Anwalt kann betroffenen Kreditnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Kreditinstitut helfen. Dieser kennt die Rechtsprechung sowie die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung sehr genau und weiß daher, wo die Fehler lauern. Zudem macht sich dieser dafür stark, dass ein fristloser Widerruf des Baudarlehens seitens der Bank akzeptiert wird und dies bei einem Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung. Sind erstmals Formdefizite festgestellt worden, so versucht der spezialisierte Anwalt zunächst eine gütliche Einigung mit der Bank zu erzielen. Auf dieser Weise erspart sich der Kunde viel Zeit und kann sich zeitnah um eine Refinanzierung bemühen. Sollte dieser Einigungsversuch erfolglos bleiben, so werden die Ansprüche des Kreditnehmers vor Gericht geltend gemacht.

Unsere Kanzlei ist aktiv in der Arbeitsgemeinschaft „jetzt-widerrufen.de!“ Es werden deutschlandweit Informationsveranstaltungen und kostenlose Belehrungsprüfungen angeboten.

Interessensvertretung gegen Genossenschaftsbanken

Der Widerrufsjoker lebt und kann auch heute in vielen Fällen noch wirksam gezogen werden! MPH ist außerordentlich prozesserfahren in Auseinandersetzungen mit Genossenschaftsbanken wie der Volksbank mit ihren zahlreichen Fillialen deutschlandweit.

Das Landgericht Aurich, Urt. v. 27.04.2017, 1 O 806/16, (nachgehend: OLG Oldenburg, 8 U 66/17) hat entschieden: Das LG Aurich hat sich in einer sehr aktuellen Entscheidung auf die Seite des Darlehensnehmers geschlagen und dem Widerruf stattgegeben.

Dabei handelte es sich um ein Volksbank-Darlehen, welches der Kläger erst im Jahr 2011 abgeschlossen hatte. Solche Darlehen können auch heute noch widerrufen werden, so das Landgericht, soweit in der Widerrufsbelehrung der nachfolgende – fehlerhafte – Hinweis enthalten ist.

Die Widerrufsbelehrung in dem streitgegenständlichen Darlehensvertrag enthielt u. a. die irreführende Klausel: „Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann.“

Hintergrund der darlehensnehmerfreundlichen Entscheidung

Das Landgericht gab der Klage statt, weil durch diesen Passus in der Widerrufsbelehrung der Darlehensnehmer dem Irrglauben unterliegen kann, der Volksbank einen Aufwendungsersatzanspruch – für den Fall des Widerrufs – zu schulden, selbst wenn die Volksbank im konkreten Fall gar keine derartigen Aufwendungen (an öffentliche Stellen) erbracht hat.

Nach zutreffender Auffassung des Landgerichts ist für einen Laien dieser Passus nur so zu verstehen, dass die Volksbank Aufwendungen (Notarkosten, Beurkundungskosen u.ä.) gegenüber öffentlichen Stellen im konkreten Fall auch erbracht hat und diese im Zuge des erklärten Widerrufs beim Darlehensnehmer regressieren wird. Für den Darlehensnehmer als juristischen Laien bleibt so der Umstand verschlossen/unklar, ob die Bank tatsächlich Aufwendungen an öffentliche Stellen getätigt hat. Diese Irreführung des Darlehensnehmers ist nicht hinzunehmen, so das Landgericht. Auch der vorsorglichen Aufnahme dieses Passus in die Widerrufsbelehrung erteilte das Landgericht eine Absage.

Diese Entscheidung ist sensationell und ermöglicht betroffenen Darlehensnehmern eine Top-Chance auf Rückabwicklung von Darlehensverträgen mit diesem Passus: „Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann.“, welche v. a. in den Jahren 2010 – 2014 bei Volksbanken und Sparda-Banken bundesweit abgeschlossen wurden.

Ziel des Widerrufs ist die Entlassung aus dem hochverzinsten Altdarlehensvertrag ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und die Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz der EZB auf erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen. Der wirtschaftliche Vorteil summiert sich häufig auf mehr als € 50.000,00.-.

MPH Legal Services, RA Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt bundesweit erfolgreich Darlehensnehmer bei der Durchsetzung des Darlehenswiderrufs gegenüber Banken und Sparkassen. Mandatsanfragen werden unbürokratisch und zeitnah beantwortet.

Falschberatung durch Banken

Im Kapitalanlagerecht sitzen immer öfter Bank-Vertreter auf der Anklagebank. Auf der Suche nach seriösen Beratern haben sich in der Vergangenheit unzählige Kapitalanlager an den Bankberater ihres Vertrauens gewendet und vermeintlich hilfreiche Kapitalanlageberatung erfahren.

Allerdings: Provisionsgier oder schlichtweg Unerfahrenheit sind nicht selten “Qualitätsmerkmale” von unseriösen Kapitalanlageberatern und Vermittlern – auch bankberater handeln nicht immer ausschließlich im Interesse der zu Beratenden.

Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und erfahren in juristischen Auseinandersetzungen mit allen Groß- und Fillialbanken Deutschlands. Da, wo außergerichtliche Streitschlichtung nicht möglich ist, scheut MPH die gerichtliche Auseinandersetzung und den Gang durch die Instanzen.

Ihre Bankrecht-Kanzlei in Frankfurt

Die Kanzlei MPH Legal Services (Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) berät und vertritt Bankkunden, geschädigte Kapitalanleger wie auch Darlehensnehmer bundesweit bei der Wahrnehmung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Banken und sonstigen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die kanzleiinterne Schwerpunktsetzung liegt daher auf dem Gebiet des Bank-und Kapitalmarktrechts.

Das Hauptaugenmerk liegt derzeit auf dem Widerruf von Darlehen auf Grundlage fehlerhafter Widerrufsinformationen der Banken (sog. “Widerrufsjoker”). Ziel hierbei ist der Verzicht der Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung und die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung auf den erbrachten Darlehensdienst in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz der EZB. In der Summe kann der Widerruf zu einem wirtschaftlichen Gesamtvorteil im hohen fünfstelligen Bereich führen. Dies verbunden mit der Möglichkeit des Darlehensnehmers, sich zu den derzeitigen Rekordtiefstzinsen anderweitig zu refinanzieren.

Zahlreiche Verfahren gegen Privatbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen wurden bereits erfolgreich außergerichtlich oder gerichtlich, oftmals auch pragmatisch durch einen Vergleich, begleitet.
Selbstverständlich stehen wir auch für Anfragen zu Ihren sonstigen Rechtsanliegen zur Verfügung.
Eine zeitnahe und effektive Interessenwahrnehmung ist gewährleistet. Kanzlei verfügt über eine gute Erreichbarkeit und steht für Anfragen aus dem gesamten Bundesgebiet zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Dr. Martin Heinzelmann, LL.M.
-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht-

Bankrecht für Frankfurt

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann ist am Kanzleistandort Frankfurt Ansprechpartner für Bankkunden zu den unterschiedlichsten Themen vom Widerruf von Immobiliendarlehen über nicht richtig berechnete Zinsen und Gebühren bis hin zur Falschberatung beim Verkauf oder der Vermittlung von Kapitalanlageprodukten. Dr. Martin Heinzelmann ist klar auf der Verbraucherseite positioniert und hat sich in vielen Verfahren gegen Banken deutschlandweit als effektiver Rechtewahrer erwiesen.

Widerruf Darlehen nach 2010

Verbraucher sollten wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung (u.a. wegen fehlerhaften Pflichtangaben wie “Aufsichtsbehörde” u.a.) jetzt Ihre Möglichkeiten nutzen

Der Widerrufsjoker geht in die Verlängerung! Dazu Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann von MPH Legal Services (Stuttgart & Frankfurt): „Ein Darlehenswiderruf ist auch bei Verträgen aus dem Zeitraum nach dem 10. Juni.2010 noch möglich, denn Widerrufsbelehrungen sind weiter häufig fehlerhaft! Insbesondere die DSL-Bank, die PSD-Bank oder ING DiBa sowie Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben weit über das Jahr 2010 hinaus falsche Widerrufsbelehrungen benutzt und damit dem Widerrufsjoker Tür und Tor geöffnet.”

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann hat sich intensiv zum Thema „Angaben von Pflichtangaben“ in die juristisch komplexe Aufgabe eingearbeitet und bereits erste Erfolge für Mandanten erstreiten können. Verträge, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden, können weiterhin mit dem von Dr. Heinzelmann nachfolgend detailliert aufgezeigten Widerrufsjoker erfolgreich widerrufen werden. Dies gilt auch bei bereits erfolgter Zahlung hoher Vorfälligkeitsentschädigungen und regulär beendeten Immobiliendarlehen.

Kündigung von Bausparverträgen: Neue Argumente für die Bausparer

Widerrufsbelehrungen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, entsprechen häufig nicht den Vorgaben des Gesetzgebers und der Rechtsprechung an eine klare, deutliche und unmissverständliche Widerrufsbelehrung. So hat jüngst u.a. das LG Stuttgart – Urteil vom 14. Oktober 2016 – 29 O 286/15 – die PSD Bank RheinNeckarSaar eG zur Rückabwicklung eines Immobiliendarlehensvertrages aus dem Jahre 2011 wegen Zitierung falscher Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (STICHWORT: AUFSICHTSBEHÖRDE) verurteilt.

Viele Banken haben auch in jüngeren Verträgen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Ein ganz besonders deutlicher Fall ist die überflüssige und verwirrende Nennung eines angeblich gesetzlich geforderten Hinweises auf die für den Darlehensgeber zuständige Aufsichtsbehörde. Darlehensnehmer wurden über angeblich gesetzlich zwingend vorgesehene Hinweise informiert zur Angabe bestimmter Informationen. Tatsächlich gab es diese Vorschriften teilweise aber gar nicht.

Wie kann Ihnen Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann bei der Durchsetzung Ihres Widerrufes helfen? Wir prüfen Ihre Belehrung vorab kostenlos. Danach setzen wir Ihre Forderungen nach Möglichkeit vorgerichtlich durch. Die Rechtsanwaltsgebühren berechnen sich im vorgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Erst wenn dieses Vorgehen scheitert begleitet MPH Legal Services Sie im gerichtlichen Verfahren.

Kreditnehmer, die ein Interesse an der Rückabwicklung eines hoch verzinsten Darlehens haben und mit Top-Zinsen neu finanzieren wollen, sollten sich jetzt an den Widerrufsjoker halten und ihre Ansprüche durchsetzen. Auch die Rückerstattung von hohen Vorfälligkeitsentgelten ist durchsetzbar und eine komplexe Berechnung ergibt zusätzlich einen Anspruch auf Nutzungsersatz hinsichtlich erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen.